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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Massenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/14 | 83 Beiträge | ||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 801374 | ||
Datum | 01.01.2015 23:05 MSG-Nr: [ 801374 ] | 32959 x gelesen | ||
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Aus der Sicht der Sitzordnung auf der Rückbank kann ich die Reaktion der Abteilung verstehen. Wir fahren seid 2012 ein TSF-W mit standard Doppelkabine mit 4 Sitzplätzen auf der Rückbank. Auf der Rückbank können nur 4 "schmale" Kameraden sitzen. Bei 4 halbwegs gestandene Männern in Einsatzkleidung wird das ganze auf der Rückbank sehr kuschelig und viel zu eng. Da haben selbst Schweine beim Transport mehr Platz. Was den "freiwilligen" Ausstritt der Kameraden angeht, das Regelt das FW Gesetz in BW: § 13 FwG, Absatz 2, Satz 2: "(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn [...] 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist,[...]" | ||||
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