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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rettungsweglänge | 23 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 801242 | ||
Datum | 31.12.2014 11:03 MSG-Nr: [ 801242 ] | 8623 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus S. und die Rettungswege als Angriffswege nutzen kann Ich habe nicht bestritten, dass die Rettungswege auch zum Angriff, also zur Brandbekämpfung genutzt werden und das auch sollen. Aber die Länge kommt erst mal von der Menschenrettung. Darum ging es in diesem Thread. Geschrieben von Klaus S. Das Bauordnungsrecht stellt keine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Feuerwehr, geht aber von einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend funktionsfähigen Feuerwehr aus. Die "örtlichen Verhältnisse" bewegen sich allerdings natürlich in den Zeitrahmen, die sich in Deutschland in den Hilfsfristen widerspiegeln. Werden die länger, wird man zukünftig über erhöhte Anforderungen im VB sprechen müssen. Die Diskussion läuft schon. Geschrieben von Klaus S. Das Bauordnungsrecht lässt nur einen zeitlich eingeschränkten Feuerwehreinsatz innerhalb einer baulichen Anlage zu, der durch die vorgegebene Standsicherheit der Anlage im Brandfall bestimmt wird. Richtig. Muss man nur als Feuerwehr wissen, wie lang das ist... Geschrieben von Klaus S. Dass bauordnungsrechtlich in bestimmten Fällen Öffnungen zur Rauchableitung oder Rauchabzugsanlagen verlangt werden, trägt der Erfahrung Rechnung, dass solche Öffnungen/Anlagen selbst wenn dafür keine quantifizierte Entrauchungswirkung vorgegeben ist die Feuerwehr bei ihrer Arbeit unterstützen Rauchabzugsanlagen dienen vornehmlich der Sicherung der Rettungswege, und da in erster Linie bis zum Ende der Eigenrettung. Darüber hinaus hat man natürlich ggf. Rauch-Wärmeabzüge, die die Arbeit der FW in sofern erleichtern, als dass die Temperaturen geringer sind und die Sicht verbessert ist. Der Unterschied ist, dass der Rauchabzug schon auslösen muss, wenn auch nur etwas (kalter) Rauch da ist. Die RWA erst wenn es entsprechend heiß ist, tlw. auch erst bei bewusster Auslösung durch die FW. Und die Entrauchungswirkung ist zwar oft nicht über eine m³/min-Zahl quantifiziert, aber über z.B. m² Öffnungsfläche/m² Grundfläche o.ä. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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