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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKnöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab35 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW800082
Datum11.12.2014 00:10      MSG-Nr: [ 800082 ]14523 x gelesen

Hat in diesem Fall nicht ein "Dienstleiter" die Pflicht Fakten zu nennen ?

Ergo;
Der Kamerad XY wurde zu einem Einsatz alarmiert.
Der Kamerad hatte zum Zeitpunkt der Kontrolle (keine-)Kenntnis darüber das "entspr. §35.1, hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sind". also Punkt

Der Rest liegt im Ermessen der Bußgeldstelle, ggf Gericht.

Die interne Vorgehensweise bezüglich möglicher Dienstanweisungen welche §35.1 intern ausser Kraft setzten sollte keinen Einfluss auf ein Bußgeldverfahren haben ...dürfen ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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