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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Knöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab | 35 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 800082 | ||
Datum | 11.12.2014 00:10 MSG-Nr: [ 800082 ] | 14523 x gelesen | ||
Hat in diesem Fall nicht ein "Dienstleiter" die Pflicht Fakten zu nennen ? Ergo; Der Kamerad XY wurde zu einem Einsatz alarmiert. Der Kamerad hatte zum Zeitpunkt der Kontrolle (keine-)Kenntnis darüber das "entspr. §35.1, hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sind". also Punkt Der Rest liegt im Ermessen der Bußgeldstelle, ggf Gericht. Die interne Vorgehensweise bezüglich möglicher Dienstanweisungen welche §35.1 intern ausser Kraft setzten sollte keinen Einfluss auf ein Bußgeldverfahren haben ...dürfen ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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