Aha. Kenne die Praxis bei uns anders. Generell dachte ich, dass es Sonderrechte (kein Wegerecht!!!) auch auf dem Weg zum Gerätehaus gibt. Meines erachtens ist es natürlich wichtig, die Geschwindigeit angepasst zu halten. Denn wenn ein Unfall passiert hat man natürlich schlechte Karten, da ja kein Wegerecht besteht.
Denke mal, dass bei dem Unfall mit der eingeklemmten Person auf jeden Fall Eile geboten war. Ich würde als betroffener mir eine Bestätigung des Kommandanten schreiben lassen und um Stornierung schriftlich bitten. Kenne die Rechtslage allerdings in hessen nicht.
Trotzdem steht eines über allem: Sicherheit vor Schnelligkeit!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |