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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf neues FwG für NRW | 31 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 799288 | ||
Datum | 25.11.2014 23:52 MSG-Nr: [ 799288 ] | 12670 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. Du meinst § 9 ? nur, wenn ich den Monitor auf den Kopf stelle :-) "§ 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein" Geschrieben von Michael R. Die längst fällig Klärung wer zuständig und damit auch Kostenträger ist. Ich will nicht abstreiten, dass es notwendig ist, diese Festlegungen zu treffen. Es überrascht einen nicht-Rhein-Anrainer aber etwas, dass hier spezielle Regelungen für den Rhein, aber nicht für die anderen Wasserstraßen notwendig sind. Im Umkehrschluss könnte man ja daraus ableiten, dass z.B. an/auf den Kanälen keine besonderen Einsatzmittel (insbesondere keine Löschboote) benötigt werden. Wohl nur eine Frage der Zeit, bis ein sparsamer Stadtrat genau dieses Argument vorträgt... | ||||
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