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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntwurf neues FwG für NRW31 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW799286
Datum25.11.2014 23:33      MSG-Nr: [ 799286 ]13315 x gelesen
Infos:
  • 26.11.14 NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

  • Teil 3, das liebe Geld:

    Bei der Lohnfortzahlung kann die Gemeinde per Satzung den Arbeitgebern eine Zulage gewähren. Das finde ich sehr sinnvoll (weil der "Schaden" für den Arbeitgeber praktisch gesehen i.d.R. höher ist als der ohne Gegenleistung gezahlte Lohn), aber es bleibt wohl abzuwarten, in wie weit davon Gebrauch gemacht werden wird.

    Für den BSBP wird eine Fortschreibung nach spätestens 5 Jahren vorgeschrieben, das wird vermutlich auch für den einen oder anderen anstrengend.

    Dafür sollen den Gemeinden neue Einnahme- bzw. Kostenersatzquellen eröffnet werden:
    Kostenersatz künftig auch für grob fahrlässig verursachte Einsatzanlässe und grob fahrlässige Fehlalarmierungen (bisher jeweils nur bei Vorsatz). Kostenersatz auch von der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Industrie- oder Gewerbebetriebs für die bei einem Brand aufgewandten Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel.

    und, was mich etwas wundert:
    "Bei der Ermittlung der Vorhaltekosten für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgeräte können die im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten für Geräte und Fahrzeuge zugrunde gelegt werden"
    Rechnen wir dann für ein LF drei bis fünf Jahre Abschreibungszeit? So lange, bis uns das Verwaltungsgericht diese Rechnung wieder um die Ohren haut?

    Dafür dann in §45(1) Nr.2 eine Regelung zum Schadenersatz für private Nothelfer.
    Hebelt das nicht den Schutz des SGB für diesen Personenkreis aus?
    Wenn es blöd läuft, sagt die Unfallkasse "geh zur Gemeinde!" und die Gemeinde sagt "kein Unglücksfall, geh zur Unfallkasse!"


    Das soll es von meiner Seite erstmal an Themen gewesen sein.
    Sicherlich sinnvoll wäre eine Erweiterung meiner Trilogie um den Teil "Großschadenslage vs. Katrastrophe, Führungsstäbe, Krisenstäbe und Kompetenzen". Allerdings sollte da vielleicht jemand anderes dran, der da mehr im Stoff steht als ich...


    P.S.: Pflichten für die Bevölkerung "Jede Person hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Menschen und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet werden."; das bedeutet ja quasi Hausarrest für bestimmte Exemplar der Gattung Mensch :-D

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