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Thema | Landkreis Leipzig: wieder Kreisbrandmeister gesucht :-() | 34 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 797785 | ||
Datum | 29.10.2014 23:06 MSG-Nr: [ 797785 ] | 11680 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus G.
Da der öffentliche Dienst gläsern ist, kannst Du Dir ausrechnen was der Nachbar verdient. Allerdings in den meisten Bundesländern - wie auch NRW - musst Du noch die private Krankenversicherung in Abzug bringen. Dies können je nach Alter und Familienstand, Anzahl Kinder, Alleinverdiener etc. 120 bis mehrere hundert € betragen. Hier sind schnell 500 € für die KV erreicht. Ansonsten können Gehälter für Angestellte und Beamte hier berechnet werden. Gruß aus Köln Peter
Geändert von Peter S. [29.10.14 23:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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