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Thema | Mindesthöhe Verkehrsleitkegel | 41 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 797037 | ||
Datum | 16.10.2014 09:52 MSG-Nr: [ 797037 ] | 13455 x gelesen | ||
Hallo , also die Norm hat sich meines Wissens nicht geändert. Kommt auf den Einsatzort an. Auf Autobahnen und Schnellstrassen ist es Vorschrift, das die Kegel 750 mm hoch sein sollen, auf Landstraße, innerorts und ausserorts mindestens 500 mm. Auf Straßen mit Schienenbereich ( Strassenbahn, Bahnübergang usw) sind sogar 1000 mm Vorschrift. 30 cm Höhe Leitkegel dürfen nur zu Makierungsarbeiten innerorts eingesetzt werden. Faltleitkegel sind weiterhin nicht in der Norm vorgesehen. Für Feuerwehren wird empfohlen einen Satz 750 mm hohe Leitkegel im Fahrzeug zu verlasten. Da diese auf allen Straßen für den Einsatz zugelassen sind, ist davon auszugehen das es quasi nie einen Autobahneinsatz geben wird, dann reichen auch die 500 mm hohen. Mit kameradschaftlichen Gruß Dominic Wenkel FFw Nohra VG Hainleite | ||||
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