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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | ELW 1,5, Motorhaubenführung, angemessene Führungsmittel..., war: Kooperationsvertrag THW | 63 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Großräschen (BB) / Kamenz (SN) / Brandenburg / Sachsen | 794523 | ||
Datum | 28.08.2014 10:42 MSG-Nr: [ 794523 ] | 13576 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Steffen W.--- Das widerspricht allerdings dem Führungsgrundsatz "Führen von Vorne", der ja durchaus ein sehr wichtiger Baustein des "Deutschen Führungsmodells" ist, wie es durch das Militär geschaffen und weiterentwickelt wurde und an dem sich alle weiteren Organisationen (Polizei, Feuerwehr, THW,...) orientiert und angelehnt haben. Der in der Führungsstufe D eingesetzte Führungsstab oder die Führungsgruppe in einer ortsfesten Befehlsstelle muss (besser: sollte) eben nicht an der Einsatzstelle verheizt werden. Führungsstufe D bedeutet unter anderem auch, dass der Landkreis / die kreisfreie Stadt bei einer ausufernden Großschadenslage (GSL) bzw. im Katastrophenfall (K-Fall) die Führung übernimmt. Der PGV (Politisch Gesamtverantwortlicher) ist nun nicht mehr der Bürgermeister der Gemeinde, sondern der Landrat / Oberbürgermeister. An dieser Stelle sollte jedoch beachtet werden, dass die Bundesländer hier verschiedene Definitionen von GSL und K-Fall haben. Beispielsweise habe ich an der AKNZ in diesem Jahr erfahren, dass NRW den Begriff der Katastrophe nicht kennt. Der Führungsstab bzw. die Führungsgruppe als OTK (Operativ-Taktische Komponente) ist in einer ortsfesten Befehlsstelle unterzubringen. Diese OTK führt abhängig von der Lage 2-5 Abschnitte (Punktlage) oder 2-5 TEL (Flächenlage). Die eingesetzten Personen im Führungsstab haben sich auf die Lagemeldungen aus den Abschnitten/TEL zu verlassen und sollen distanziert und somit empfindungsneutral diese Informationen sammeln, auswerten, beurteilen und entsprechende Entscheidungen an die Abschnitte/TEL weiterleiten. Die Abschnitte/TEL reagieren auf Gefahr im Verzug bzw. plötzliche Lageänderungen dennoch eigenständig, müssen dies jedoch natürlich melden. Ein "Führen von Vorne" ist bei diesen Lagen, welche der Führungsstufe D benötigen, kontraproduktiv. Bei einer Punktlage wäre es im Prinzip auch denkbar als Führungsgruppe in der Führungsstufe D vor Ort in einem ELW 2 zu wirken, um die 2-5-Regel einzuhalten. Ansonsten müsste man vor Ort eine weitere Zwischenführungsebene in Form einer TEL einsetzen, welche lediglich als Durchlauferhitzer dient. (Durchlauferhitzer-Situation: siehe Folie 9) | ||||
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