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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 794227 | ||
Datum | 23.08.2014 14:13 MSG-Nr: [ 794227 ] | 2830 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christoph R. und wie siehts da mit Infizierung mit Keimen und daraus folgender Erkrankung aus?` Ja. Sofern der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit herzustellen ist. Umso wichtiger ist die Dokumentation bei Einsätzen... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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