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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 794107 | ||
Datum | 21.08.2014 08:45 MSG-Nr: [ 794107 ] | 3263 x gelesen | ||
Geschrieben von Olicia T. Denn der Schutz ist nur während der Arbeitszeit gültig.Der Feuerwehrmann war nicht im Dienst unterwegs, sondern als Ersthelfer involviert, als solcher hat er gar keine "Arbeitszeit", die er unterbrechen könnte. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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