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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Olic8ia 8T., Berlin / Berlin | 794106 | ||
Datum | 21.08.2014 08:40 MSG-Nr: [ 794106 ] | 3390 x gelesen | ||
Guten Tag, auch wenn es mehr als lobenswert ist, wie der Feuerwehrmann sich verhalten hat... kann es leider hier zu Problemen kommen, da die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht haften wird. Denn der Schutz ist nur während der Arbeitszeit gültig. Arbeitsunterbrechungen wie Raucherpasuen, Toilettengänge sind grundsätzlich nicht versicherbar... | ||||
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