Rubrik | Jugendfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Schwierige Frage: Belästigung bei der Jugendfeuerwehr | 31 Beiträge |
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 790900 |
Datum | 25.06.2014 08:17 MSG-Nr: [ 790900 ] | 6407 x gelesen |
Infos: | 25.06.14 Mögliche Beratungsstellen in Bayern 25.06.14 Prätect - Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit 25.06.14 Burg Ludwigstein AK-Schatten 25.06.14 Jupo Bayern 25.06.14 JF Hessen Kindeswohl
|
Geschrieben von Mario G.Dennoch, raus aus der Feuerwehr mit dem wenn sich solch ein Verdacht bestätigt.
Da bin ich voll bei dir.
Geschrieben von Mario G.Oh dieser Weg ist mir bekannt.
Die sollen den ja auch nicht erschiessen (zumindest vorerst nicht) :-)
Ganz im Ernst, ermitteln können die auch.
Es geht nicht um ermitteln und strafrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen. Wenn die Justiz eingeschaltet wird, dann gibt es nur den Weg über Befragungen, Einvernahmen und allenfalls Gerichtsverhandlungen. Dazu dann allenfalls Medienhype und Gesellschaftsdruck, "weil der das NIE machen würde".
Das Opfer kann dann nicht mehr wählen, ob es sich so zur Schau stellen möchte oder nicht.
Die Beratungsstelle kann den Weg aufzeigen und auch Begleiten. Sie vertritt nur die Interessen des Opfers, während die Justiz vor allem das Gesetz vertritt.
Wir kennen das ja alle, dass am Schluss wohl dem Gesetz genüge getan ist, dem Opfer aber nicht geholfen.
Gruss aus der Schweiz
- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von David J. [25.06.14 08:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|