alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFeuerwehr und Deutschlandfahne26 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern790782
Datum23.06.2014 14:00      MSG-Nr: [ 790782 ]5738 x gelesen

Protokoll Inland der Bundesregierung Artikel 12.02.2011
Die Bun­des­flag­ge an Haus und Auto,Kleingarten,

Alternative Verwendung der Bundesfarben vor einem Berliner Wohnhaus
Alternative Verwendung der Bundesfarben vor einem Berliner Wohnhaus
Quelle: Protokoll Inland
Die Verwendung der Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt. Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei - solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Bis auf § 1 Abs.1 des Flaggenrechtsgesetzes vom 8. Februar 1951 (BGBl. I S. 79) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140), wonach alle Handels- und Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, die Bundesflagge zu führen haben, besteht für Bürger keine Flaggenführungspflicht und keine Vorgabe, wie die Bundesflagge gezeigt und geführt werden darf.

Ob eine dauerhafte Beflaggung an Fassaden, in Fensterrahmen oder am Fahrzeug allerdings angezeigt ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.


Protokoll Inland der Bundesregierung Artikel 12.02.2011


Die un­be­fug­te Be­nut­zung von Ho­heits­zei­chen des Bun­des

Quelle: BMI
Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das Bundesverwaltungsamt die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes gemäß § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz. Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes. Dem genannten Wappen, Wappenteilen oder der Dienstflagge des Bundes stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesverwaltungsamt Bußgelder bis 1.000 EUR verhängen.

Für die Ahndung der widerrechtlichen Nutzung eines Wappens, einer Flagge oder eines anderen staatlichen Hoheitszeichens zur Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr ist das Bundesamt für Justiz die nach § 145 Markengesetz zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz.

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

Geändert von Klaus S. [23.06.14 14:02] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.111


Feuerwehr und Deutschlandfahne - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt