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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr58 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg788502
Datum14.05.2014 14:48      MSG-Nr: [ 788502 ]11498 x gelesen

Guten Tag

diese Problematik wird auch morgen in der Sendung am Donnerstag, 15.5.14 um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz theamatisiert:

-> SWR " Braucht die Feuerwehr zu lange bis zum Brandort? "

Wenn es brennt, zählt jede Minute! Und darum muss die Feuerwehr schnell sein. Nicht mehr als acht Minuten dürfen deswegen zwischen Feueralarm und dem Eintreffen am Brandort vergehen. Doch das ist vielerorts im Land nicht zu schaffen, sagen zum Beispiel Feuerwehrleute aus Bitburg.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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