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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorChri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern787816
Datum29.04.2014 16:29      MSG-Nr: [ 787816 ]7950 x gelesen

Aus aktuellem Anlass häng ich mich mal an die Fragestellung an.

Gibt es für Bundesbeamte nur die Möglichkeit sich nach §5 Sonderurlaubsverordnung - SUrlV freistellenzulassen,( der für Ausbildungen nach §8 auf 3 bzw. in besonderen Fällen auf 5 Tage im Jahr begrenzt ist. (wenn keine oberste Dienstbehörde 10 Tage genehmigt) oder gibt es noch andere rechtliche Möglichkeiten?

Bei Tarifbeschäftigten des Bundes könnte man evtl auf §29 TVöD Abs 2 abziehlen indem keine Zeitliche begrenzung enthalten ist.

Gruß Christian

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