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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern | 787816 | ||
Datum | 29.04.2014 16:29 MSG-Nr: [ 787816 ] | 7950 x gelesen | ||
Aus aktuellem Anlass häng ich mich mal an die Fragestellung an. Gibt es für Bundesbeamte nur die Möglichkeit sich nach §5 Sonderurlaubsverordnung - SUrlV freistellenzulassen,( der für Ausbildungen nach §8 auf 3 bzw. in besonderen Fällen auf 5 Tage im Jahr begrenzt ist. (wenn keine oberste Dienstbehörde 10 Tage genehmigt) oder gibt es noch andere rechtliche Möglichkeiten? Bei Tarifbeschäftigten des Bundes könnte man evtl auf §29 TVöD Abs 2 abziehlen indem keine Zeitliche begrenzung enthalten ist. Gruß Christian | ||||
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