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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786515 | ||
Datum | 09.04.2014 13:33 MSG-Nr: [ 786515 ] | 8140 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. m.E. nein. Diese Aufgaben werden bereits heute in Teilen oder gar überwiegend von fremden Trägern wahrgenommen. "Der Staat" finanziert da in weiten Teilen nur noch anteilig oder vollständig. Betreibt diese Maßnahmen aber nicht mehr ausschließlich selbst. Und das ist m.E. der wesentliche Unterschied zu Feuerwehr und Polizei.Die Grundausstattung ist trotz des privaten Angebots weiterhin vom Staat sicher zu stellen. Wenn private darüber hinaus anbieten, ist es gut, wenn nicht, fallen die Leistungen nicht weg, sondern müssen aufgefangen werden. Das merken z.B. aktuell einige Kommunen ganz gut, in denen die Kirche bislang Träger von Kindergärten war, und sich das jetzt sparen will. Wenn die Plätze der Kommune nicht ausreichen, muss man diese übernehmen oder die eigenen Einrichtungen ausbauen. Koste es, was es wolle. Und wenn private Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc. dicht machen würden (und kein anderer privater übernimmt), kommt die Versorgung auch auf den Prüfstand, und wer wird dann wohl im Bedsarfsfall auffangen? Und wieso finanziert der Staat heute solche Einrichtungen, wie du selbst feststellst, z.T. auch vollständig? Geschrieben von Christian F. Hier liegt sowohl die gesetzliche Verpflichtung diese aufgabe wahrzunehmen als auch die Wahrnehmung selbst ausschließlich im Bereich der "staatlichen Verwaltung".Hier gibt es aber auch genug Fälle, wo man sich schon private Unterstützung holt: WF. In dem Bereich gibt es auch einige öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, wie WF in den kommunalen Brandschutz integriert werden, z.B. BASF Schwarzheide für GTLF, RW und TMB; Siemens Erlangen... Wenn da jetzt z.B. im ersten Fall Bedarf nach einem RW besteht, und die BASF sagt der bleibt ab sofort aber bei "Alltagslagen" im Werk, wäre die Situation gleich mit der der freien Träger z.B. der Kinderbetreuung. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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