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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786513 | ||
Datum | 09.04.2014 13:00 MSG-Nr: [ 786513 ] | 8097 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Kindesbetreuung/Kindergärten, Hochschulen/Universitäten, Gesundheitswesen, Pflege/Altenpflege sind "keine Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand"? m.E. nein. Diese Aufgaben werden bereits heute in Teilen oder gar überwiegend von fremden Trägern wahrgenommen. "Der Staat" finanziert da in weiten Teilen nur noch anteilig oder vollständig. Betreibt diese Maßnahmen aber nicht mehr ausschließlich selbst. Und das ist m.E. der wesentliche Unterschied zu Feuerwehr und Polizei. Hier liegt sowohl die gesetzliche Verpflichtung diese aufgabe wahrzunehmen als auch die Wahrnehmung selbst ausschließlich im Bereich der "staatlichen Verwaltung". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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