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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg786301
Datum07.04.2014 17:15      MSG-Nr: [ 786301 ]8707 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Dirk G.Die mir bekannte Rechtsvorschroft ist da eindeutig und lässt zur Freistellung im Einsatzfall keine Ausnahmen zu.
z.B. höherwertige Rechtsgüter?

z.B. die Kindergärtnerin die ihre Gruppe auch bei Alarm nicht alleinlassen kann

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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