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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen786300
Datum07.04.2014 17:06      MSG-Nr: [ 786300 ]8649 x gelesen

Geschrieben von Rainer K.die grundsätzliche Freistellungspflicht ist unbestritten, gleichzeitig muss die Freistellung für den Arbeitgeber im konkreten Einzelfall aber nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch zumutbar sein.

Woher hast Du diese Erkenntnis? Die mir bekannte Rechtsvorschroft ist da eindeutig und lässt zur Freistellung im Einsatzfall keine Ausnahmen zu.

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