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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Luis8 L.8, Bottrop / NRW | 786291 | ||
Datum | 07.04.2014 12:59 MSG-Nr: [ 786291 ] | 8864 x gelesen | ||
Glück Auf, mir ist ein ähnlich gelagerter Fall bekannt. Ein Mitarbeiter wurde nach einem Feuerwehreinsatz gekündigt. Hier kam es, nach Klage vorm Arbeitsgericht, zur Wiedereinstellung da die Kündigung unwirksam war. Man hat sich dann aber auf Grund der vorhandenen Differenzen und der Unzumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit gütlich getrennt. Es ist halt immer ein Drahtseil-Akt und man kann nur hoffen, das auch der Arbeitgeber die Notwendigkeit einer funktionierenden Feuerwehr versteht. Bei uns gab es mal durch den Stadtfeuerwehrverband innitiert eine Veranstaltungsreihe unter dem Namen "Arbeitswelt und Ehrenamt" (z.B. mit Podiumsdiskussion, etc.), mittlerweile eine sog. Florian-Gilde, in der zum Großteil Unternehmer vertreten sind, die der FW wohlgesonnen sind und und die Arbeit z.B. durch Freitstellung unterstützen. Natürlich kann man nun die Frage stellen, warum jemand für etwas geehrt wird, was er per Gesetz doch eh muss. Solche Veranstaltungen schaffen oftmals Verständnis für die gegenseitigen Sichtweisen und helfen. So wenig eine große Urkunde im Eingangsbereich der Firma auch monitär Wert ist, so zeigt es das Engagement des Unternehmens und auch das ist eine Form von Werbung... Gruß LL Gebe Gott uns uns, die Weisheit das Richte zu erkennen, denn Willen es zu wählen, und die Kraft es durchzusetzten. | ||||
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