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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 786270 | ||
Datum | 06.04.2014 23:44 MSG-Nr: [ 786270 ] | 13530 x gelesen | ||
Naja, beides sind im weitestgehenden Fall gesetzliche "Arbeiten". Nur haben die Eltern eine geringere Hemmschwelle ihre Rechte ggf. juristisch einzufordern. Gegenfrage: Wie kommst Du darauf das bezahltes FW Personal nur Bereitschaft hat. Ich bin mir Sicher, das wenn KITAs und Schulen von Ihrem Recht auf Brandschutzerziehung Gebrauch machen würden, die ehrenamtlichen Brandschutzerzieher schnell an ihre Belastungsgrenze kommen würden... Also Arbeit wäre bestimmt genug da. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | ||||
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