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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786211 | ||
Datum | 06.04.2014 09:34 MSG-Nr: [ 786211 ] | 9342 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Denn wenn der AG Geld erhält für den FA(SB) bei einem Einsatz dann kannst du erwarten, dass bald darauf die ersten FA(SB) auf der Matte stehen, die auch was vom Kuchen wollen.Wenn der AG an einem AN gut verdient, wird der sicher irgendwann auf der Matte stehen und mit Wörtern wie "Lohnerhöhung" oder "Zulagen" anfangen. Das passiert ja auch ohne Feuerwehr und Freistellungszahlungen. Ob diese so hoch sein muss/kann, dass der AG daran wirklich gut verdient, ist die andere Frage. Vielleicht reicht es bei vielen AG schon, wenn sie sehen, dass sie bei einer Freistellung mit Lohnkostenersatz eben kein Geld mehr drauf legen müssen. Und wenn der AN dann doch ein paar EUR abzweigen kann, sehe ich darin noch lange kein Ende des Ehrenamts. Denn diese paar EUR fließen auch heute vielerorts schon. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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