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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786208 | ||
Datum | 06.04.2014 09:18 MSG-Nr: [ 786208 ] | 9360 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Ich bin aber ein Fruend von Vorschriften mit wenigern, am besten gar keinen Ausnahmen.Ohne Ausnahmen wirst du bei deiner Idee aber nicht auskommen. Für die Arbeitsstätten, wo heute aus gutem Grund schon arbeitende Einsatzkräfte nicht freigestellt werden können (Kindergarten, medizinischer Sektor, Notdienste/Bereitschaften), wird man Ausnahmen finden müssen. Handwerker, deren Arbeitnehmer morgens regelmäßig auf Baustellen zig km entfernt verschwinden, oder auf Montage gleich irgendwo am anderen Ende der Republik. Speditionen, wo der Großteil der Arbeitnehmer dauernd auf Achse ist. Die kämen an der Ausgleichzahlung nur durch die Schaffung eigentlich unnötiger Arbeitsplätze vorbei, oder erfüllen die eben Dienstpflicht durch Beschäftigung von Einsatzkräften, von denen die Kommune dann zum weitaus überwiegenden Teil der Zeit doch nichts hat. Geschrieben von Christian F. Dann gibt es keine unnötigen Diskussionen und keine überflüssigen Betätigunsgfelder für Juristen.Oh doch, gerade dann. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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