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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786156 | ||
Datum | 05.04.2014 14:07 MSG-Nr: [ 786156 ] | 9963 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan K. Gut, ich hatte mir das jetzt so vorgestellt dass der FA dem AG seine Tätigkeit in der FF mitteilt, dieser von vornherein die Teilnahme an Einsätzen während der Arbeitszeit verbietet und aufgrund dieses Verbotes ein FA sich an die Gemeinde gewendet hat. Da das Verbot an sich bereits nichtig ist, bedarf es keiner Intervention der Gemeinde oder gar eines Vorgehens vor Gericht. Erst wenn der FM im Einsatzfall aus dem Betrieb geht und er deshalb ein Problem mit seinem Arbeitgeber bekommt, wird das ein Fall für die Justiz. Und so "schlau", das nicht auf offiziellem Wege und durchschaubar zu machen sind die Arbeitgeber dann i.d.R. schon. Du schreibst ja im Zeitalter des AGG auch nicht mehr in die Ablehnung eines Bewerbers rein, warum Du ihn nicht genommen hast. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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