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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA   52 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY786151
Datum05.04.2014 13:00      MSG-Nr: [ 786151 ]11073 x gelesen

Servus Jan,

ich muß sagen, dass ich da die Arbeitgeber zuweilen sehr gut verstehen kann. Warum sollen sie ihre Arbeitnehmer freistellen, wenn die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Gemeinde aus dem Rathausfenster zuschauen. Das habe ich noch nie kapiert. ;-)
Und wenn das wirklich vor Gericht erzwungen würde, dass ein FA(SB) freigestellt werden muss, denn muss ich der(die)jenige einen neuen AG suchen. So meine unmaßgebliche Meinung.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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