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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA ![]() | 52 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 786151 | ||
Datum | 05.04.2014 13:00 MSG-Nr: [ 786151 ] | 11073 x gelesen | ||
Servus Jan, ich muß sagen, dass ich da die Arbeitgeber zuweilen sehr gut verstehen kann. Warum sollen sie ihre Arbeitnehmer freistellen, wenn die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Gemeinde aus dem Rathausfenster zuschauen. Das habe ich noch nie kapiert. ;-) Und wenn das wirklich vor Gericht erzwungen würde, dass ein FA(SB) freigestellt werden muss, denn muss ich der(die)jenige einen neuen AG suchen. So meine unmaßgebliche Meinung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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