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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDas mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr110 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg785402
Datum22.03.2014 20:07      MSG-Nr: [ 785402 ]30151 x gelesen

Geschrieben von Jens O.Wohl jede Feuerwehr, wie auch viele Betriebe, Abteilungen, Werkstätten, Stammtische etc. haben eine "Kasse", aus der z. B. Kaffee, sonst. Getränke oder was auch immer bezahlt werden.


Die wird wohl nicht damit gemeint sein, wenn man in der Rechtsgrundlage eines Bundeslandes einen Kassenverwalter einsetzt. Dafür stellt man einfach irgendwo eine Kasse auf. Fertig.


Wie gesagt. Das Problem ist m.E., dass auch in vielen Feuerwehrgesetzen die Abgrenzung zwischen irgend einer Vereinsstruktur die in irgend welchen Köpfen herumgeistert und der kommunalen Einrichtung Feuerwehr keine klare Trennung vollzogen wird. Sonst würden da nicht so komische Dinge bezüglich der Kassenführung geschehen. Wie gesagt. Eine Getränkekasse/ Kaffeekasse wird auch im Bauhoif oder der Kläranlage oder der Stadtverwaltung beim Bürgermeister stehen. Aber dafür gibt es keinen "Kassenverwalter". Und keine (rechtliche) kommunale Verantwortung.

Und sobald es etwas anderes ist stellt sich die Frage "was ist es" und "unterliegt es dann der kommunalen Aufsicht". Und das sollte man m.E. in allen Fw-Gesetzen glatt ziehen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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