Geschrieben von Christian F.Sondern um die Frage, ob eine nichtrechtsfähige Einrichtung wie eine Feuerwehr (nicht ein Feuerwehrverein) überhaupt eine Kasse qua Fw-Gesetz führen kann. Denn wer ist diese "Feuerwehr".
Wo steht das eigentlich? Weder im niedersächsischen Brandschutzgesetz noch in der niedersächsischen Feuerwehrverordnung finde ich einen Passus, der sich so deuten ließe, dass die Feuerwehr eine nichtselbstständige Einrichtung der Gemeinde ist... Und um Niedersachsen ging es hier ja ursächlich.
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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