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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Hilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur | 122 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 785103 | ||
| Datum | 17.03.2014 21:09 MSG-Nr: [ 785103 ] | 24405 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter L. Wenn es wieder mal länger dauert....wie lange kann ich denn mit meinen vorhandenen Kräften einen regelmäßigen Personalaustausch durchführen und ebenso die ja dann ebenfalls anfallenden anderen Aufgaben erledigen?. Ich halte das Personal für den schwierigsten Faktor bei solchen Lagen. Denn bei diesen Lagen und Konzepten geht man für meinen Geschmack zu sehr davon aus, dass einerseits die Gesellschaft an sich weitestgehend handlungsunfähig und (selbst)hilflos ist, andererseits aber die Einsatzkräfte von HiOrgs, FW, POL, aber auch die örtlichen Mitarbeiter von EVU... wie Roboter funktionieren, egal ob und wie sie familiär/betrieblich/existentiell selbst betroffen sind. Das werden sie aber nicht, d.h. alle Konzepte, die ab einer bestimmten Eskalation nicht eine massive Unterstützung aus nicht betroffenen Bereichen vorsehen, sind praktisch nicht umsetzbar. Das Problem ist, diese Eskalationsstufe festzulegen. Im Münsterland waren 250.000 Menschen betroffen, die meisten weniger als 4 Tage. Ulrich W. hat hier eben "länger als eine Woche und Fläche von 1 - 2 Landkreisen" in die Runde geworfen. Das Konzept in RLP, bzw. die "Checkliste" des Innenministeriums, die sowohl FW, Behörden als auch die EVU für das Thema sensibilisieren und abstimmen will, fängt an bei vorsorglichen Maßnahmen. Im Falle des Stromausfalls bei 30min Dauer ist dann die Besetzung der Gerätehäuser und dazugehöriger FEZ als Anlaufstellen zur Kommunikation vorgesehen. Bei einer Dauer über 2h und einer Betroffenheit von 3000 Personen gehen vordefinierte Meldewege nach oben, bis hin zu Landesbehörden und dem GLMZ. Aber: Die Versorgung der Bevölkerung wird in dieser "Checkliste" nicht detailierter angesprochen, genausowenig wie weitere Eskalationsstufen im Sinne von Zeiträumen und/oder betroffenen Personen. Ich glaube nicht, dass das vergessen wurde, sondern denke, man will das bewußt im Einzelfall dann innerhalb des Grundgerüsts regeln, weil man nicht glaubt jede räumliche und zeitliche Ausdehnung einer solchen Lage planen zu können. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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