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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaHilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur122 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern785059
Datum17.03.2014 10:23      MSG-Nr: [ 785059 ]25162 x gelesen
Infos:
  • 28.11.16 Kat-Leuchttürme
  • 19.03.14 Notfunkeferat des DARC e.V.
  • 19.03.14 Bundestagsdrucksache 17/5672: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung
  • 17.03.14 BBK: Kritische Infrastrukturen

  • Geschrieben von Uwe S. Ich will jetzt keine 8h-Schulung zur provisorischen Notrufannahme als Pflicht für Taxifahrer verlangen, nur frage ich mich was herauskommt, wenn die armen Typen dann ganz ohne Vorbereitung einen Notruf entgegennehmen und übermitteln sollen ...

    Ich sags mal so, du hast zwar nicht unrecht aber die Frage ist wie ist dem Hilfesuchenden mehr geholfen, mit Taxifahrer vielleicht manchmal gut, manchmal mehr schlecht als recht oder im anderen Fall ohne Taxifahrer vielleicht gar nicht oder mit hohem Zeitverzug?


    Viele Grüße
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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