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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Hilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur | 122 Beiträge | ||
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 785058 | ||
| Datum | 17.03.2014 10:18 MSG-Nr: [ 785058 ] | 25361 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian R. Keine Ahnung, aber die Person muss folgendes können: Eine hervorragend einfache Feststellung. Dass die Person das Telefon auch bedienen können soll hast du jetzt nicht geschrieben. Na ja, ist ja auch nicht nötig, denn der Bürger (Betroffener) kann ja auch das Telefon selber bedienen. Jetzt mal ernsthaft: Wenn man die unterstellte Lage etwas genauer betrachtet, dann ist doch zu befürchten (erwarten), dass eine etwas größere Anzahl von Personen (Betroffenen) erscheint, die die Kommunikationsmöglichkeit nutzen wollen. Gleichzeitig wäre noch zu befürchten, dass die Anzahl der Leitungen zur Leitstelle eher nicht so groß ist (vielleicht kann technisch bedingt nur auf zwei Leitungen zurückgegriffen werden?). Also wäre doch zu beachten, dass die Person am Telefon erst mal eine gewisse Standhaftigkeit benötigt, wenn Dieter ankommt und ganz dringend mit seinem Kumpel Peter telefonieren will (für den ist das Angebot "Notsprechstelle" nicht gedacht), dann gibt es noch verschieden dringende Fälle. Ferner könnte es sogar notwendig werden, dass der Telefonist selber als Infozwischenspeicher fungiert (Tante Erna braucht dringend, aber nicht unbedingt in 10 Minuten das Medikament xy), und dann ist eine gewisse Qualifikation schon sinnvoll. Ich will jetzt nicht dazu aufrufen, den möglicherweise betroffenen Personenkreis vorher zu schulen. Nur wie wäre es damit eine gewisse "Hilfe" vorzubereiten - und wenn es nur vorgedruckte Merkblätter sind? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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