News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Die Jahreshauptversammlung | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 784914 | ||
Datum | 13.03.2014 16:29 MSG-Nr: [ 784914 ] | 6577 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Du könntest also theoretisch einen Verein gründen, der die Geschicke und Beschlüsse zum Großteil dem Vorstand per Satzung zuschreibt, und sich als gesamte Mitgliederversammlung nur alle paar Jahre mal trifft, bzw. zu den "Pflichtversammlungen" des BGB (Vorstandswahlen, Satzungsänderung etc.). Gerade wenn es um gemeinnützigen Vereine geht, sollte man doch eine jährliche Versammlung abhalten. Zumindest sieht das so die Mustersatzung der OFD Niedersachsen vor. Ebenfalls empfiehlt das unser Steuerberater, damit man bei den Rechenschaftsberichten die zum Finanzamt gehen, nicht ein böse Überraschung erlebt. Und man kann sich als Vorstand - insbesondere Kassenführer - jedes Jahr entlasten lassen. Was ja für Haftungsfragen auch nicht ganz unwichtig ist. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian B. [13.03.14 16:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|