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Bürgerliches Gesetzbuch
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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaDie Jahreshauptversammlung26 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784912
Datum13.03.2014 16:15      MSG-Nr: [ 784912 ]6761 x gelesen

Geschrieben von Anton K.Brauchst du für eine "normale" Feuerwehr überhaupt eine Jahreshauptversammlung?Nö, wie du richtig sagst nur für einen Verein. Aber: Auch da brauchst du im Grundsatz keine Jahreshauptversammlung.
Wie oft eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist, ist in der Vereinssatzung geregelt - allerdings ist das nach dem BGB ein "Soll-Inhalt", kein Pflichtinhalt (solange du keine Eintragung willst, diese setzt die Soll-Inhalte dann wiederum zwingend voraus). Wenn es aber in der Satzung steht, wird man in geschätzt 99% der Fälle eine Jahresfrist für diese Versammlung haben, daher dann auch der Name Jahreshauptversammlung.

Du könntest also theoretisch einen Verein gründen, der die Geschicke und Beschlüsse zum Großteil dem Vorstand per Satzung zuschreibt, und sich als gesamte Mitgliederversammlung nur alle paar Jahre mal trifft, bzw. zu den "Pflichtversammlungen" des BGB (Vorstandswahlen, Satzungsänderung etc.).
Und in vielen Vereinen, gerade Fördervereine zähle ich dazu, würde man vermutlich besser fahren, nicht jedes Jahr eine Pflichtversammlung abzuhalten, wo nur kurz Berichte verlesen werden mit Inhalten, die die wenigen anwesenden Mitglieder eh schon kennen, sich dabei langweilen und den gemütlichen Teil vorziehen, oder im nächsten Jahr eben auch daheim bleiben. Dann ruft man lieber die Mitglieder zusammen, wenn es etwas wirklich interessantes für sie zu erfahren gibt. Die üblichen Standardeinladungen (1. Jahresberichte, evtl. 2. Wahlen, 3. Sonstiges) landen doch direkt im Altpapier, gerade bei Mitgliedern die dem Verein "nur was gutes tun" wollen (wo wir bei Fördervereinen sind...).

Allerdings: Schlag so ne Satzungsänderung mal in einem Verein vor, der sich traditionell jedes Jahr trifft, und dann bei Anwesenheit eines einstelligen Prozentsatzes der Gesamtmitglieder unter TOP 3 "Sonstiges" darüber diskutiert, warum schon wieder kein anderer da ist - nicht zu empfehlen ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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