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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | PA im Mannschaftsraum bei TSF / TSF-W - war: geschlossener Austritt einer Wehr weil es nicht nach ihrem Wunsch geht ![]() | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 782733 | ||
Datum | 05.02.2014 17:46 MSG-Nr: [ 782733 ] | 21252 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen W. Es gibt ein TSF-W "Basismodell", welches tatsächlich nur das enthält was in der Norm gefordert ist und mit einer Serien-Doppelkabine auf einem Transporterfahrgestell mit einem zGG <6,3t darstellbar ist. Und es gibt diverse mögliche Zusatzbeladungen und technische Ergänzungen, die innerhalb des normativ erlaubten zGG möglich sind. Dazu gehören z.B. Motorsäge, Stromaggregat mit Beleuchtungssatz (+ weitere elektrisch betriebene Verbraucher dadurch möglich wie Tauchpumpe oder Säbelsäge), Verkehrsabsicherungsmaterial, Unterbaumaterial, erweitere Schlauchbeladung Link Modernes TSF-W... Was kann das schlechter als das moderne TSF-W oder als das? Wir reden hier über ein Fahrzeug, dass einen Wassertank bekommen hat, um Kleinstbrände außerhalb geschlossener bebauung bekämpfen zu können. es war nie dazu gedacht sofort vom Fahrzeug weg einen Innenangriff starten zu können! Sprich Aufbau der Wasserversorgung muss auch erst erfolgen. Und dann kann der AT durchaus die PA auch aus dem Geräteraum entnehmen. Über die preise wurde ja schon mehrfach geschrieben, die sind sicherlich durchaus üppig. und selbst da reden wir mal schnell über 20 % Mehrkosten für ein "nice-to-have"... Interessant wird es dann noch mit der Argumentation, man könne ja im momentan vorhandenen Fahrzeug die PA im Innenraum anlegen... Hier mal ein Bild aus unserem LT So wurden die TSF ja i.d.R. gebaut. Wie soll ich da bitte sicher (!) die PA während der Fahrt anlegen!? Klar geht das mit irgendwelchen Harakiri Aktionen... Aber sicher und sinnvoll war das nie... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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