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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 782558 | ||
Datum | 04.02.2014 12:37 MSG-Nr: [ 782558 ] | 12856 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Einfach um denen mal etwas Dampf untern Hintern zu machen. Das mag ja gerechtfertigt sein. Aber die Argumentation ist doch eher schwach: Das Unfallrisiko wird nicht durch die Nutzung des Blaulichts deutlich gesteigert, sondern durch die Kombination von Aufregung, Eile und die Nutzung von Sonderrechten. Ob letzteres ebenfalls untersagt wurde, geht für mich aus dem Bericht nicht eindeutig hervor. Aber zumindest die ersten beiden Punkte kann man nicht per Dienstanweisung "abstellen" und damit bleibt ein erhöhtes Risiko. Die Nutzung der Sondersignale selbst hingegen wird wahrscheinlich eher einen risikosenkenende Wirkung haben, da die anderen Verkehrsteilnehmer auf die besondere Situation des roten Autos mit den blauen Lampen aufmerksam gemacht werden. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sascha M. [04.02.14 12:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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