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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Druckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben! | 41 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 782120 | ||
Datum | 29.01.2014 19:24 MSG-Nr: [ 782120 ] | 9295 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hanswerner K. Dazu gehört auch das Auswechseln des Steckers. Es gibt ja auch den Reparaturfall. Deshalb ist es zulässig einen Schukostecker an ein Gerät der SKII anzubringen. Allerdings darf der Schutzleiter nicht benutzt werden. D.h. er ist im Kabel schon nicht vorhanden oder im Gerät muß er so befestigt und isoliert werden, das er auch mit nichtberührbaren, betriebsisolierten, leitfähigen Teilen nicht in Berührung kommen darf. schon mit dem Kabel gehts los, um das zu tauschen muss das Gehäuse geöffnet werden, da gibts dann die nächsten Diskussionen um Garantie usw.... Der getauschte Stecker am 2-adrigen Kabel oder am Kabel ohne Schutzleiteranschluß mit den möglichen Problemen in der (automatisieren) Geräteprüfung war aber da der eigentliche Hinweis... Geschrieben von Hanswerner K. Viel interessanter halte ich in den Zusammenhang aber: Alle (also mind. 98%) aller "handgeführten ..." haben selbst nur IP20! - d.h. Schutz gegen Feuchtigkeit = 0!!! ich weiß, die UK vertritt aber die Auffassung, dass die Stecker im Wasser liegen (daher IP 44 o.ä. nicht ausreichend, IP 67 das Mindeste) die Geräte jedoch keine Probleme machen.... (Ich seh das Problem viel eher am völlig ungeschützten "Serien-Werkstattt-Gerät" (Säbelsäge, Elektrokettensäge, Bohrmaschine, Trennschleifer uvm.) und viel weniger im Bereich der Kabel (da v.a. eher noch das Stabilitäts-/Überfahrproblem) oder Stecker... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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