News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrführerschein ab wann?2 Beiträge
AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern782011
Datum29.01.2014 06:50      MSG-Nr: [ 782011 ]810 x gelesen

Meines Wissens handelt es sich beim begleiteten Fahren um keine eigene Führerscheinklasse, sondern sie gehört zur Klasse B dazu. Somit sollte also auch das begleitete Fahren zu der Frist von 2 Jahren zählen. Das ist zumindest das, was ich noch weiß, als dieses Thema in diversen Medienberichten und Internetforen rumschwirte.
Für absolute Sicherheit würde ich lieber bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

Geändert von Stefan O. [29.01.14 06:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.166


Feuerwehrführerschein ab wann? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt