Wie ist das eigentlich mit einem angebrochenen Verbandkasten? Der müsste doch eigentlich ersetzt werden. Wenn ich mir nun also ein Hautreinigungstuch aus dem Verbandkasten zupfe um die schmutzigen Hände zu waschen ist ein neuer Inhalt fällig (bzw. der Ersatz des Reinigungstuches). Oder muss da der gesamte Inhalt verschweisst sein, damit das Kontrollorgan sofort feststellen kann, ob gewisse Inhalte fehlen?
Dieser Beitrag repräsentiert meine rein private Meinung.
Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen.
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