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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.) | 22 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 780909 | ||
Datum | 14.01.2014 13:29 MSG-Nr: [ 780909 ] | 5504 x gelesen | ||
Geschrieben von Torsten G.
Da hilft ein Blick in die Satzung eurer Feuerwehr. Die Mustersatzung des Landes Niedersachsen sagt dazu folgendes: Die Beisitzerinnen und Beisitzer (Anm.: Gerätewart, Schriftwart und Sicherheitsbeauftragter werden als solche benannt. Einen Kassenwart gibt es so hier nicht, dürfte aber ähnliche Anwendung finden) werden von der OrtsBMin oder OrtsBM aus den aktiven Mitgliedern der Ortsfeuerwehr auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Dauer von ... Jahren bestellt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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