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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBerliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt18 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW778213
Datum02.12.2013 16:10      MSG-Nr: [ 778213 ]3984 x gelesen

Geschrieben von Martin D.Konsequenz: Video - Überwachung in den RTW`s

Extrembeispiel:

Die Mitarbeiter weigern sich alleine mit dem Pat. im Behandlungsraum es RTW`s zu bleiben. Da möchte ich gerne sehen, wie da Arbeitgeber drauf reagieren.


Oder ggf Kombination aus beiden, also eine Kamera, die die Besatzung selber einschalten kann wenn sie will, also zB wenn es aufgrund der Situation nicht anders geht als alleine hinten einzusteigen? So hat es das Personal selber in der Hand ein entlastendes Beweismittel zu haben und der Arbeitgeber muss sich nicht uU vorwerfen lassen seine Mitarbeiter zu überwachen.

Wenn die Kamera läuft muss natürlich die Videoanlage manipulationssicher aufzeichnen usw.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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