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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr   41 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW772955
Datum16.09.2013 13:28      MSG-Nr: [ 772955 ]8341 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Jakob T.Ich frage mich aber, was mit einer Klage gegen einen Ausschluss erreicht werden soll.

Dass der Ausschluss unwirksam ist und der FA wieder vollwertiges Mitglied ist mit allen Rechten und Pflichten.

Geschrieben von Jakob T. Einer Wiedereinstellung in den aktiven Dienst steht doch das vorangegangene im Wege. Ich meine die Gründe aus denen ein solcher Ausschluss ausgesprochen wurde sind doch mit einer evtl. erfolgreichen Klage nicht beseitigt.

Dass die Chemie nicht stimmt ist aber im Regelfall kein Ausschlussgrund. Da muss schon deutlich mehr hinzukommen, z.B. Dienstvergehen, die mit einem Ausschluss geahndet werden können.

Geschrieben von Jakob T.Ich möchte jetzt man dem dortigen Stadtbrandinspektor einen gesunden Menschenverstand und Führungskompetenz unterstellen.

Ich kenne den dortigen Stadtbrandinspektor nicht und kann daher zum konkreten Fall nichts sagen.
Da ich aber in der Vergangenheit selber einige Verfahren vor Verwaltungsgerichten auf Seiten der FA erfolgreich geführt habe, kann ich dir sagen, dass Dein obiger Satz Wunschvorstellung ist, der manchmal mit der Realität nichts zu tun hat. Nicht die geeignetsten Persönlichkeiten werden Führungskräfte. Ich habe manche Sätze von Wehrleitern vor Gericht erlebt, die einen wirklich sprachlos machen.

Geschrieben von Jakob T.Dann wurde der Ausschluss auch im Detail genau begründet.

Auch daran scheitert es erstaunlich oft. Gerade kleinere Gemeinden ohne Rechtsabteilung schaffen es nicht, die Formalitäten eines Disziplinar- und erst recht nicht eines Ausschlussverfahrens einzuhalten, so dass allein aus diesem Grund die Entlassungsverfügungen unwirksam sind.

Geschrieben von Jakob T.Außerdem gingen dem Ausschluss mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch einige Gespräche mit dem Betroffenen voraus.
Auch das würde ja obige Führungskompetenz voraussetzen. Hier gilt s.o.

Geschrieben von Jakob T. Ich meine die Gründe aus denen ein solcher Ausschluss ausgesprochen wurde sind doch mit einer evtl. erfolgreichen Klage nicht beseitigt.

Aber letztlich versuchen die Verwaltungsgerichte ja auch aus diesem Grund oft etwas zu vergleichen, um für die Zukunft wieder Ruhe reinzubekommen, was ja auch richtig ist.

Gruß
Katja

"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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