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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr auch in Städten mit BF? - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 22 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 772488 | ||
Datum | 10.09.2013 09:46 MSG-Nr: [ 772488 ] | 3592 x gelesen | ||
Moin, im BrSchG SH steht ausdrücklich (§ 5 Abs. 3), dass Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren nebeneinander aufgestellt werden können. In MV (wg. BF Rostock) ist geregelt, dass in Städten mit Berufsfeuerwehren neben diesen auch Freiwillige Feuerwehren aufgestellt werden sollen. Sie erhalten den Status von Ortswehren (§ 9 Abs. 5 BrSchG). Zur Pflichtfeuerwehr wird nur gesagt, dass diese aufzustellen ist, wenn kein ausreichender abwehrender Brandschutz gewährleistet ist (§ 13 Abs. 1 BrSchG). Daraus schließe ich, dass eine Kombination aus BF bzw. HAW mit Pflichtfeuerwehr möglich, wenn nicht im Einzelfall sogar geboten ist. Viele Grüße von der sonnigen Ostsee Rainer | ||||
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