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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 772421 | ||
Datum | 09.09.2013 07:40 MSG-Nr: [ 772421 ] | 3261 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian F. auch bei der Polizei ist man sich nicht ganz so einig was man so in seiner Freizeit tun muss :-), wer es nachlesen möchte hier, hier und hier. Naja die Uneinigkeit bei den Polizeikollegen rührt anscheinend ein wenig mehr von der Unwissenheit der Einzelnen her als von der unklaren Rechtslage :-) Polizisten sind für uns aber schlecht vergleichbar, denn im Gegensatz zum Feuerwehrmann oder RDler können sie sich zB selbst in den Dienst versetzen (Während der Freizeit) und haben auch, wie in deinem zweiten Link zu lesen, definierte Verpflichtungen bei Straftaten während der Freizeit. Insbesondere ist die örtliche Zuständigkeit eine andere; während Polizisten Landesbeamte oder Bundesbeamte sind, sind Feuerwehrleute "nur" Kommunalbeamte, deren originäre Zuständigkeit an der Stadtgrenze endet. (Zumal es keine besonderen Vorschriften für das Verhalten während der Freizeit gibt) Was einen natürlich nicht im Rahmen des GMV von der "normalen" Hilfeleistungspflicht jenseits der Stadtgrenze entbindet. | ||||
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