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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr9 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW772413
Datum08.09.2013 23:08      MSG-Nr: [ 772413 ]2054 x gelesen

Ah OK.
Ich hatte das:

Geschrieben von Art 6 Abs 4 BayFwGhiervon ist die Gemeinde zu unterrichten.
so gelesen das der Verein und nicht die Gemeinde die Einsatzkraft entlässt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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Ausschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt