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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr auch in Städten mit BF? - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 22 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Köln / Gelsenkirchen / NRW | 772411 | ||
Datum | 08.09.2013 22:57 MSG-Nr: [ 772411 ] | 4310 x gelesen | ||
Das grundsätzlichste Problem dürfte schon in der Verpflichtung liegen! FF funktioniert nur mit einem erheblichem Maß an Enthusiasmus. Wenn einer nicht so richtig will, wird sich der Einsatzerfolg nicht einstellen. Wenn der Pflichtfeuerwehrmann denn überhaupt erscheint. Es gibt jede Menge gute Gründe warum man denn gerade nicht zum Einsatz oder zum Dienst kommen kann. Alkohol getrunken, unabkömmlich wegen Aufsichtspflicht der Kinder, Unwohlsein, Migräne etc pp. Da eine wasserdichte Strafandrohung durchzusetzen ist viel zu aufwändig. Zwang ist keine Zusammenarbeitsgrundlage. Es dürfte gar kein Problem sein und kaum grössere Anstrengungen erfordern einen längeren Zeitraum Pflichtfeuerwehr ohne Strafen auszusitzen. | ||||
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