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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Wuppertal / NRW | 771488 | ||
Datum | 26.08.2013 22:29 MSG-Nr: [ 771488 ] | 6281 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas R. In Stuttgart hält die ILS die Hand über jedes Fahrzeug solange es sich noch im Status 3 befindet, einschließlich der Leitungsdienste (=ZF der BF-LZ), lediglich der Direktionsdienst bzw. der (diensthabende) Amtsleiter stehen da außen vor Das aber nur deshalb, weil die ILS eine Einrichtung ist, die (für den FW-Teil) von der Feuerwehr Stuttgart selbst gestellt wird. Daher kann der Amtsleiter natürlich Anweisungen erteilen, die die Leitstelle gegenüber nachgeordneten Führungskräften umsetzt. Das sieht wie eine Weisungsbefugnis aus, ist aber nur das Befolgen einer Weisung des Amtsleiters. Aus eigener Rechtspersönlichkeit heraus ist m.W: in keinem Bundesland die Leitstelle gegenüber einer kommunalen Feuerwehr weisungsbefugt. Anderes gilt für den Rettungsdienst. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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