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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 771476 | ||
Datum | 26.08.2013 20:37 MSG-Nr: [ 771476 ] | 6303 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex D. Das ist eine Weisung der Leitstelle,das wegen Wegfall des Einsatzgrundes ergo jetzt auch die Grundlage für 35 und 38 StVO wegfallen In den meisten Fällen nicht, da nicht weisungsbefugt. Aber der Fahrer, dann mit neuer Info ausgestattet, muß sein Sosi-Einsatz natürlich neu beurteilen... Buerteilt er ihn nicht neu und faehrt weiter mit §35 und 38, kann man ihm sicherlich am Zeuge flicken. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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