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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 771427 | ||
Datum | 26.08.2013 14:15 MSG-Nr: [ 771427 ] | 6754 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin D. Kenn ich nicht anders. Wobei hier und da gestritten wird, bis zu welchem Punkt die Leitstelle noch Änderung (Alarmerhöhung) vornehmen darf. Das geht in sofern ja einfach, wenn sie statt Zimmerbrand der bereits alarmiert wurde auf Grund weiterer Erkenntnisse (weitere Notrufe) nun auf Wohnungsbrand oder Gebäudebnrad erhöht (und da dann auch eine andere Einsatzmittelkette und damit einer andere Alarmierung hinterlegt ist). Damit ist sie dann frei in der Ausweitung der Alarmierung, ohne ihre Kompetenzen zu überschreiten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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