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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 771426 | ||
Datum | 26.08.2013 14:11 MSG-Nr: [ 771426 ] | 6778 x gelesen | ||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel R. Da auch ich aus Niedersachsen komme: Hier ist die Leitstelle den Kräften der Feuerwehr(en) schlicht und ergreifend mal nicht weisungsbefugt (im Gegensatz zum RD). Kenn ich nicht anders. Wobei hier und da gestritten wird, bis zu welchem Punkt die Leitstelle noch Änderung (Alarmerhöhung) vornehmen darf. Geschrieben von Daniel R. Unfug. Gegebenenfalls direkte Anweisungen (abweichend von der regulären AAO) durch den Einsatzleiter (BvD) sind z.B. hier bei uns gang und gäbe, damit hat die Leitstelle erstmal gar nichts zu tun. Man möge sich das mal im Extrem vorstellen: Einsatzleiter fordert drei DLK und weitere Einheiten nach und die Leistelle sagt: Nöööö Widerspricht sich irgendwie selbst. Geschrieben von Daniel R. Wenn ich sowas lese wird mir immer angst und bange... Je nach dem, wo es her kommt. Bei Städten mit BF ist das durchaus auch anders geregelt. Gruß | ||||
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