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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 771425 | ||
Datum | 26.08.2013 14:05 MSG-Nr: [ 771425 ] | 6859 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Alex D.: Die offizielle Lehrmeinung (letztens erst das Thema gehabt) ist,nur Feuerwehren die einen Einsatzauftrag einer Leitstelle oder Führungskomponente (Elw der Samtgemeinde bei z.B Unwetterlagen) über einen dokumentierten Weg bekommen dürfen SoSi in Anspruch nehmen. Wessen "offizielle Lehrmeinung" soll das denn nun wieder sein?! Da auch ich aus Niedersachsen komme: Hier ist die Leitstelle den Kräften der Feuerwehr(en) schlicht und ergreifend mal nicht weisungsbefugt (im Gegensatz zum RD). Das geht soweit,dass bei Schwerpunkt FF ein fehlendes Fahrzeug,was nachgefordert werden soll offiziell erst von der Leitsrelle nachgefordert werden darf und nicht von Einsatzleiter der Einsatzstelle direkt. Unfug. Gegebenenfalls direkte Anweisungen (abweichend von der regulären AAO) durch den Einsatzleiter (BvD) sind z.B. hier bei uns gang und gäbe, damit hat die Leitstelle erstmal gar nichts zu tun. Wenn ich sowas lese wird mir immer angst und bange... Gruß Daniel | ||||
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